Einmal zu schnell in der Probezeit unterwegs und schon ist es passiert: Geblitzt.
Schnell droht ein Aufbauseminar, das vom Straßenverkehrsamt bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung innerhalb der zweijährigen Probezeit verhängt wird.
A-Delikte | B-Delikte |
Zu dichtes Auffahren/drängeln (Nötigung) | Fahren mit wenig Reifenprofil |
Fahren unter Alkoholeinfluss | Fehler bei der Ladungssicherung |
Rotlichtverstoß | Handy am Steuer |
Überholverbot missachten | Parken im Parkverbot |
Da Fahranfänger noch nicht über so viel Erfahrung verfügen, wie Personen, die seit vielen Jahren fahren, soll die Probezeit die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und zum umsichtigen Fahren anhalten. Leistet man sich in der Probezeit ein A-Delikt oder zwei B-Delikte, wird man innerhalb einer bestimmten Frist zum ASF gebeten. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre. Ein Aufbauseminar beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Sollten in der verlängerten Probezeit wieder ein A- oder zwei B-Verstöße vorfallen, wird eine Verwarnung ausgesprochen und einem die (freiwillige) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt. Bei einem dritten Vorfall dieser Deliktkombinationen verliert man seinen Führerschein. Generell gilt bei jungen Fahrern die Null-Promille-Grenze – bis zum 21. Geburtstag darf kein bisschen Alkohol getrunken werden, wenn gefahren werden soll.
Claus aus unserem Team ist lizenzierter Fahrlehrer mit der Berechtigung zur Durchführung von ASF-Seminaren. Bei dir wurde ein Aufbauseminar angeordnet? Melde dich einfach bei uns!