Im Gegensatz zu den meisten anderen Fahrschulen bieten wir bei der Fahrschule Schmidt ausnahmslos alle Führerscheinklassen an – getreu unserem Motto „Vom Mofa bis zum Bus“. Schau dir die folgende Übersicht der möglichen Führerscheinklassen an!
Teil 1: Der klassische Autoführerschein
Klasse B
Mit der Klasse B dürfen KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t geführt werden – ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Das Fahrzeug darf höchstens neun Sitzplätze haben.
Details und Bedingungen
Klasse BE
Erlaubt zusätzlich das Mitführen eines Anhängers, der mehr als 750kg an Gesamtmasse hat. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns darf dann auch über 3,5t liegen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf maximal 3,5t betragen.
Details und Bedingungen
Klasse B – Schlüsselzahl 96
Erlaubt ähnlich wie die Klasse BE einen Anhänger, der schwerer als 750kg ist. Die Gesamtmasse des Gespanns muss jedoch zwischen 3,5t und 4,25t liegen. Damit ist diese Klasse gut für Urlaubsfahrten mit einem Wohnwagen oder einem Pferdeanhänger geeignet. Es gibt keine Theorie- und Praxisprüfung und die Schlüsselzahl 96 lässt sich innerhalb kürzester Zeit erwerben.
Details und Bedingungen
Teil 2: Motorräder
Klasse AM
Ermöglicht das Führen von dreirädrigen Kleinkrafträdern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, Mopeds und Mokicks mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Details und Bedingungen
Klasse A1
Ermöglicht das Führen leichter Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³. Die Nennleistung darf 11 kW nicht übersteigen. Das Verhältnis der Leistung zur Leermasse darf max. 0,1 kW/kg betragen. Weiterhin ist das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Leistung von max. 15 kW gestattet.
Details und Bedingungen
Klasse A2
Ermöglicht das Führen mittelschwerer Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von über 50 cm³. Die Höchstgeschwindigkeit darf auch über 45 km/h liegen, die Leistung darf maximal 35 kW betragen. Das Verhältnis der Leistung zur Leermasse ist auf 0,2 kW/kg begrenzt.
Details und Bedingungen
Klasse A
Ermöglicht das Führen von schweren Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von über 50 cm³. Die Höchstgeschwindigkeit darf auch über 45 km/h liegen. Außerdem sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW führbar.
Details und Bedingungen
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Teil 3: LKW und Bus
Klasse C1/C1E
Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5t und 7,5t. Es dürfen maximal Sitzplätze für acht weitere Personen neben dem Fahrer vorhanden sein.
Details und Bedingungen
Klasse C/CE
Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t. Es dürfen maximal Sitzplätze für acht weitere Personen neben dem Fahrer vorhanden sein.
Details und Bedingungen
Klasse D1/D1E
Für Kraftfahrzeuge, die neben dem Fahrer zur Beförderung von mehr als acht, nicht jedoch mehr als 16 Passagieren ausgelegt sind. Die Länge des Fahrzeugs darf maximal acht Meter betragen.
Details und Bedingungen
Klasse D/DE
Für Kraftfahrzeuge, die neben dem Fahrer zur Beförderung von mehr als acht Passagieren ausgelegt sind.
Details und Bedingungen
Teil 4: Land-/Forstwirtschaft
Klasse T
Ermöglicht das Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Fahrzeuge müssen für die Landwirtschaft vorgesehen und eingesetzt werden. Das Mitführen von Anhängern ist möglich.
Details und Bedingungen
Klasse L
Ermöglicht das Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Außerdem dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und ähnliche Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h geführt werden. Die Fahrzeuge müssen für die Landwirtschaft vorgesehen und eingesetzt werden.